Auf unserer heutigen Jahreshauptversammlung ist das Thema der Straßenreinigung angesprochen worden, da es in der Siedlung ein paar Stellen gibt, an denen diese nicht regelmäßig durch die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten erfolgt.
Darum hier zu Erinnerung: Nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Oberhausen gilt für die Straßen der Möhnesiedlung, dass die jeweiligen Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten für die Reinigung der Fahrbahnen, Fuß- und Radwege, sowie von Parkstreifen und Haltebuchten zuständig sind. Dies gilt nicht nur für Flächen, die an das Grundstück des Hauses grenzen, sondern auch für Straßen und Wege, die an den Garagenhof grenzen, auf dem die Garage des Hauses steht. Der Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte ist verpflichtet mindestens 1 mal wöchentlich diese angrenzenden Straßen und Gehwege zu reinigen.